09.11.2021 21:30 Uhr
Ab dem 06.11. gelten leicht veränderte Richtlinien für die Festlegung der bayerischen Krankenhausampel, was dazu führt, dass seit dem 09.11. auf "rot" steht.
Dies bedeutet für unser Training ( ab 09.11.):
- Maskenpflicht: künftig wieder FFP2-Maskenpflicht, wo vorher Pflicht zu mindestens einer medizinischen Maske bestand
- 3G Regel wird zu 2G: künftig dürfen wir nur einlassen, wer geimpft oder genesen ist. Schnelltests können wir nicht mehr akzeptieren. Diese Regel gilt auch für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren!!! Kinder sowie Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 11 Jahren sind von der 2G-Regel ausgenommen.
Durch Beschluss des bayerischen Ministerrats vom 09.11. wird jedoch eine Ausnahme für Schüler:innen zwischen 12 und 17 Jahren eingeführt, die noch nicht geimpft sind & in der Schule regelmäßigen Tests unterliegen. Sie dürfen zeitlich beschränkt bis 31.12.2021 zum Sportbetrieb zugelassen werden.
Da diese Ausnahme-Regelung allerdings erst am 11.11. in Kraft tritt, sind wir leider gezwungen, am Mittwoch, 10.11., die ursprünglich beschlossenen Regeln anzuwenden. Ungeimpfte Schüler:innen zwischen 12-18 gelten somit erst ab 11.11. als zulässig unter 2G-Bedingungen.
Bitte beachtet diese Regeln ab sofort - vielen Dank für Eure Mithilfe!
Beschluss des bayerischen Ministerrats vom 09.11. (FAQ, erste & zweite Frage): Häufige Fragen - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (bayern.de)
Den aktuellen Stand der Krankenhausampel findet ihr auf der Seite des Gesundheitsministeriums: Coronavirus in Bayern - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Das aktuelle Hygienekonzept findet ihr wie bisher hier: https://svdachau.org/index.php/hygienekonzept